Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten.
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Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
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Schon vor mehr als 50 Jahren gab es Streit darüber, ob Behörden Daten über Menschen sammeln sollen, die als psychisch krank gelten. Doch während sich damals ein Konsens für mehr Teilhabe und gegen Stigmatisierung bildete, hat sich heute etwas verändert.
@netzpolitik_feed schon früher ein Meilenstein: das BVerfG Urteil 1983 zur informationellen Selbstbestimmung. Auslöser war der Zensus (Volkszählung) mit der Absicht, die Ergebnisse mit den Melderegistern der Einwohnermeldeämter abzugleichen. Der Widerspruch der BürgerInnen führte zum Urteil.
Wie unschuldig das Verlangen der Behörden damals ggü den _angewendeten_ Methoden heute. Niemand hätte gedacht, das Menschen einmal freiwillig bereit sind, ihre Daten zu verschleudern. -
@netzpolitik_feed schon früher ein Meilenstein: das BVerfG Urteil 1983 zur informationellen Selbstbestimmung. Auslöser war der Zensus (Volkszählung) mit der Absicht, die Ergebnisse mit den Melderegistern der Einwohnermeldeämter abzugleichen. Der Widerspruch der BürgerInnen führte zum Urteil.
Wie unschuldig das Verlangen der Behörden damals ggü den _angewendeten_ Methoden heute. Niemand hätte gedacht, das Menschen einmal freiwillig bereit sind, ihre Daten zu verschleudern.@netzpolitik_feed übrigens ein Ergebnis des Aufstehens der heutigen Boomer.
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