Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw.
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@cyb3rrunn3r @advancingu @GegenAutogewalt das wissen die nur nicht. Weder dem Autofahrer , der Autopolizei noch der Autojustiz ist die StVO geläufig
@Azetbur @advancingu @GegenAutogewalt Tja, Fachkräftemangel eben. Machste nix.

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Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw. wie gefährlich die Strecke mit dem Fahrrad ist, wenn man sich an die StVO hält. Das Ergebnis im Video, aufgenommen von der Mitte des Lenkers aus.
Dann Strafanzeige gestellt mit mehreren Verstößen gegen StVO und nach StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.
Nach einem halben Jahr werden die Ermittlungen aufgenommen.
Ergebnis u.A.: Meine Gefährdung wurde zwar bejaht, aber ich hätte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und damit Nötigung aller Nachfolgenden begangen (Straftat).
Nun die Preisfrage: Was macht die Staatsanwaltschaft als Nächstes?@advancingu falls es dir irgendwie hilft, ich wäre genau so gefahren. Habe hier auch eine Strecke mit einer ähnlichen Kombi von "Radfahrer frei"-Gehweg und Linksabbieger danach. 99% fahren anständig, aber einer reicht im Zweifel halt...
@GegenAutogewalt @Azetbur -
@advancingu falls es dir irgendwie hilft, ich wäre genau so gefahren. Habe hier auch eine Strecke mit einer ähnlichen Kombi von "Radfahrer frei"-Gehweg und Linksabbieger danach. 99% fahren anständig, aber einer reicht im Zweifel halt...
@GegenAutogewalt @Azetbur@advancingu meine Stelle ist diese hier, Richtung Süden: https://maps.app.goo.gl/N2r1vSj1RhnqCsw3A
Wurde auf der Linksabbiegerspur in die Waldstr rechts überholt und geschnitten, der SUV wollte auch nach links.
@GegenAutogewalt @Azetbur -
Bin letztes Jahr in #Zittau mal die B96 hoch geradelt, um zu dokumentieren, ob bzw. wie gefährlich die Strecke mit dem Fahrrad ist, wenn man sich an die StVO hält. Das Ergebnis im Video, aufgenommen von der Mitte des Lenkers aus.
Dann Strafanzeige gestellt mit mehreren Verstößen gegen StVO und nach StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und versuchte Körperverletzung.
Nach einem halben Jahr werden die Ermittlungen aufgenommen.
Ergebnis u.A.: Meine Gefährdung wurde zwar bejaht, aber ich hätte das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und damit Nötigung aller Nachfolgenden begangen (Straftat).
Nun die Preisfrage: Was macht die Staatsanwaltschaft als Nächstes?@advancingu
Wann greift eigentlich §164 (Falsche Verdächtigung)? Diese Art von Rechtsverständnis scheint mir so falsch, dass es mir schwer fällt, darin Ignoranz (Carbrain) zu erkennen, bei juristisch gebildeten Personen beschleicht mich das Gefühl, dass da bewusste Entscheidungen getroffen werden.
@GegenAutogewalt @Azetbur -
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