Weil es um die Gleichbehandlung von Rechtsformen geht.
Wenn man zwei Unternehmer nimmt, der eine hat eine KG und der andere eine GmbH. Dann zahlt der eine 42% Grenzsteuersatz und der andere 30% auf Ebene des Unternehmens und 25% auf die Ausschüttungen. Im Ergebnis ist dann die Belastung ähnlich.
Früher hat man das so gelöst, dass nur ein Teil der Ausschüttungen besteuert worden sind und der andere Teil steuerfrei war.
Hier sind ein paar Randthemen weggelassen (Reichensteuer, Soli etc.)