️ die taz schreibt zu § 129 StGB: „Eigentlich soll mit dem Paragrafen gegen organisierte Kriminalität vorgegangen werden, etwa mafiöse Strukturen. Weil dieser der Polizei allerdings recht niedrigschwellig umfangreiche Observationsmaßnahmen ermöglicht, wird der Vorwurf auch immer wieder gegen politische Gruppen erhoben. Zur Anklage kommt es dabei selten.
Potsdam ist damit das erste Gericht, das den Vorwurf tatsächlich vor eine:n Richter:in bringt.“
️ Carla Hinrichs:
„Für uns ist klar, dass es sich um ein politisches Verfahren handelt, das wegen des öffentlichen Drucks gegen uns eingeleitet wurde.“
Ganzer Artikel: https://taz.de/Prozess-gegen-Klimaaktivistinnen/!6152562