Ich frage mich, was passiert, wenn jemand dagegen klagt, denn noch steht der Passus ja im Gesetz (wenngleich weich formuliert mit "kann").
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"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr. -
"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr.Heute haben sie ein Trägerrundschreiben rausgeschickt: Alle aktuellen und zukünftigen Anträge auf einen Integrationskurs nach § 44 Abs. 4 AufenthG werden abgelehnt. Von neuen Anträgen ist abzusehen. Somit wurde diese Teilnahme-Möglichkeit nun de facto beendet.
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"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr.Integrationskurse nur noch für Deutsche!!!!!1
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"Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr."Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bearbeitet offenbar keine Anträge für Integrationskurse mehr. Diese Genehmigung ist notwendig, um einen Integrationskurs zu besuchen, sofern man nicht dazu verpflichtet wurde."
Damit man dann sagen kann, die bösen Ausländer wollen sich gar nicht integrieren!
