Unser Einsatz für die Grund- und Menschenrechte ist durch die Unterstützung vieler möglich! #FreedomNeedsFighters
https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden
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Die Bundesregierung hat durch die Aufnahmezusagen und die Unterbringung in Pakistan Verantwortung für die Sicherheit der Menschen übernommen. Sie jetzt den Taliban auszuliefern, wo ihnen Folter und Tod drohen, verstößt gegen den Vertrauensschutz und verletzt die Schutzpflicht für Leib und Leben.
Die verbindliche UN-Anordnung macht deutlich: Hier droht eine Verletzung von Menschenrechten. Der Ausschuss wird im Fall unserer Familie jetzt weiter prüfen. Währenddessen unterstützen wir alle anderen Betroffenen mit einer kompletten Aufbereitung unserer juristischen Expertise für den Gang nach Karlsruhe.
Mit einem ehemaligen afghanischen Richter und seiner Familie sind wir vor den UN-Menschenrechtsausschuss gezogen. Per einstweiliger Anordnung stellt der Ausschuss im laufenden Verfahren klar: Die Bundesregierung muss den sofortigen Schutz der Familie sicherstellen und eine Abschiebung verhindern. Der Grund: Unumkehrbaren Schaden verhindern!
Wiederholt erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Aufnahmezusagen als unverbindliche politische Entscheidung - die jederzeit zurückgenommen werden könne. Wir stellen daher zusammen mit Kabul Luftbrücke unsere Muster-Verfassungsbeschwerde den Betroffenen zur Seite, um vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.
Im Dezember 2025 ermahnte das Bundesverfassungsgericht auf unsere Verfassungsbeschwerde hin die Bundesregierung zu handeln. Den Betroffenen wurde erst Geld für eine Rückkehr nach Afghanistan angeboten und dann die Aufnahmezusagen zurückgenommen. Nun laufen die Verfahren wieder vor den Verwaltungsgerichten.
Afghan*innen aus deutschen Aufnahmeprogrammen droht weiterhin die Abschiebung in die Hände der Taliban. Der Grund: Die BReg hat ihre Aufnahmezusage willkürlich zurückgenommen. Jetzt gibt es unsere Muster-Verfassungsbeschwerde für Betroffene. Wir brauchen eine Ansage aus Karlsruhe! 🧵
Zur Muster-Verfassungsbeschwerde: https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/musterverfassungsbeschwerde-aufnahmeprogramme
Mit unserem Center for User Rights setzen wir uns dafür ein, dass die großen Digitalplattformen transparenter werden und die Grundrechte achten. Das braucht einen langen Atem, juristisch exzellente Expertise, Zeit und Ausdauer – danke für Eure Unterstützung!
Die Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte muss geklärt werden: 2025 hatte das Landgericht Berlin sich für zuständig erklärt. Jetzt hoffen wir: das Kammergericht entscheidet ebenfalls so und gibt uns recht. Der Anspruch auf Forschungsdaten gegen X, Meta & Co darf kein stumpfes Schwert bleiben.
In erster Instanz entschied das Landgericht Berlin im Dezember: Forschende müssen am Sitz der Plattformen klagen. Dies ist häufig Irland und hier sind die Hürden unter anderem wegen erheblicher Kosten extrem hoch. Der Datenzugang droht dann ins Leere zu laufen.
Der #DSA gibt Forschenden einen Anspruch auf Zugang zu Daten großer Plattformen. Ein wichtiges Tool, um unzulässige Wahlbeeinflussung und Fake-News-Kampagnen besser zu verstehen und User*innen aufzuklären. Den Praxistest besteht dieser Anspruch bisher jedoch nicht.
Unsere Partnerorga DRI klagte im Dezember mit Unterstützung von uns & der Kanzlei #Hausfeld auf Zugang zu Daten von X.
Die Forschenden wollen im Kontext der Wahlen in Ungarn im April Erkenntnisse zu #Desinformation & Wahlbeeinflussung auf X sammeln und auswerten 