@LeelaTorresPräsidentdesSchleswig-HolsteinischenVerwaltungsgerichtsPresseinformation5. Februar 2026 127-E-2-332Betreiberin des Nachrichtenportals Nius hat keinen Unterlassungsanspruch ge-gen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Daniel Günther in der inder ZDF-Sendung „Markus Lanz“ vom 07.01.2026Die 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts hat mit heutigem Eil-beschluss (Az. 6 B 2/26) den Antrag der Betreiberin des Nachrichtenportals Nius (An-tragstellerin) gegen das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsiden-ten (Antragsgegner) abgelehnt. Die Antragstellerin habe keinen Anspruch auf vorläufi-ges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Daniel Günther im Rahmen derZDF-Talkshow Markus Lanz Anfang Januar 2026 getätigt habe. Dabei ging es um fol-gende Aussagen Günthers:„Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale... Wir müssenaufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde vonDemokratie sind“ und„Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe:Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist ... vollkommen faktenfrei.“Die Antragstellerin könne von dem Antragsgegner schon deswegen nicht verlangen, diestreitgegenständlichen Äußerungen wegen der behaupteten Verletzung des Neutrali-täts- und Sachlichkeitsgebot vorläufig zu unterlassen, weil Herr Daniel Günther dieseÄußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seinerFunktion als Parteipolitiker getätigt habe. Seine Aussagen seien dem Land daher nichtzurechenbar.