Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
-
@coastgnu Selbst beim Desktop Screenshot müsstest du credits angeben für OS etc. @AwetTesfaiesus
Hier gibt es nur Freie Software!
Seit über 30 Jahren! -
Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus Jaja, seit wir in Verein eine Foto-Abmahnung haben, und das vor dem LG Hamburg verhandelt wird, ist klar, dass man eigentlich gar nix darf. Das LG Hamburg ist sogar der Meinung, ÄHNLICHE FOTOS vom gleichen Aussichtspunkt aus seien ebenfalls mitgeschützt (wir haben gar nicht das abgemahnte Foto, sondern ein ähnliches genutzt). Weil das Urheberrecht die Werkidee schützt, nicht nur das konkrete Werk.

Ja, so haben wir auch geguckt.
Jedenfalls fliegen jetzt auch bei Buchrezensionen die Cover raus. Denn die meisten Verlage sind US oder UK, dort ist das per fair use oder fair dealing erlaubt, bei uns gilt aber vom LG Hamburg ausgelegtes deutsches Recht, und da braucht man wohl immer für wirklich alles eine explizite Erlaubnis.
Schafft das rückstandslos ab!
-
@AwetTesfaiesus Hab mal gelesen, dass Microsot und Apple jede Vervielfältigung von Teilen ihrer Software (das gilt auch für grafische Oberfläche in Bild) nur mit Nennung der Trade Marks erlauben. Du müsstest also immer darauf hinweisen, dass dein Screenshot von einer Apple oder MS Oberfläche kommt. @coastgnu
-
Hier gibt es nur Freie Software!
Seit über 30 Jahren!@coastgnu selbst viele freie Software darf nur mit cc Lizenz Nennung abgebildet werden.
-
@AwetTesfaiesus Trade Marks @coastgnu
Eins könnte den Eindruck bekommen, das Urheberrecht wurde nur als Finanzierungshilfe darbender Juristen geschaffen und nicht zum Schutze eines Werkes.
Wenn ich höre, Fotos des Eiffelturmes unterliegen Urheberrecht, dann fall ich jedes Mal vom Glauben ab … -
Eins könnte den Eindruck bekommen, das Urheberrecht wurde nur als Finanzierungshilfe darbender Juristen geschaffen und nicht zum Schutze eines Werkes.
Wenn ich höre, Fotos des Eiffelturmes unterliegen Urheberrecht, dann fall ich jedes Mal vom Glauben ab …@coastgnu @AwetTesfaiesus Endet das künstlerische Urheberrecht nicht 70 Jahre nach dem Tod der Künstlerin/des Künstlers? Wie alt ist der Eiffelturm nochmal?
-
@coastgnu @AwetTesfaiesus Endet das künstlerische Urheberrecht nicht 70 Jahre nach dem Tod der Künstlerin/des Künstlers? Wie alt ist der Eiffelturm nochmal?
Geht dabei wohl um die abendliche Illumination des Turmes. Warum das dann auch für Fotos, die am helllichten Tag gemacht werden gilt, ist mir allerdings schleierhaft.
-
Geht dabei wohl um die abendliche Illumination des Turmes. Warum das dann auch für Fotos, die am helllichten Tag gemacht werden gilt, ist mir allerdings schleierhaft.
@coastgnu Müsste mal in einem Gerichtsprozess geklärt werden. Wenn die Illumination nicht an ist, kann sie auch kein Urheberrecht geltend machen
@AwetTesfaiesus -
Nun fällt ja auch das Urheberrecht in meine Zuständigkeit und ich möchte mal dazu was los werden:
Ihr lügt Euch alle tendenziell ein wenig in die eigenen Taschen, wenn ihr denkt, alles mögliche, insb. Screenshots, wären ein "Bildzitat". Ich sehe hier selten echte Bildzitate.
Ihr müsstet das Werk nämlich auch zum Gegenstand der Analyse machen; Beiwerk-Werke erfasst das allenfalls selten.
Auch Profis machen das (überall) ständig falsch.
@AwetTesfaiesus ich versteh eh nicht, warum man ständig Screenshots oder Sharepics rausballert. Also ja, mag sein dass das für den Algo auf Insta wichtig ist, aber hier? Tu den Link in den Post, Deine Fedi-Instanz macht ne Link-Vorschau draus und Abfahrt.
Aber vielleicht bin ich auch nur ein verwirrter alter Mann.
-
Einige Agenturen haben vor einer Weile die Durchsetzung scharf geschaltet (was ok ist) und hier kommen die Einschläge (darunter auch bei Grünen KVs immer näher).
Und einiges davon trudelt hier ein.
Ein Screenshot von einem Artikel (insb. mit Beitragsbild) teilen ist keine (!) Gute Idee!
Aber du musst auch zugeben, die Beanstandung in den meisten dieser Fälle ist mehr Beutelschneiderei als Schutz eines Werkes. Vor allem, wenn es ein Werk ist, in das bereits am nächsten Tag toter Fisch eingewickelt wird. Und vor-vor allem, wenn es Pamphlete sind, in die ich nicht mal toten Fisch einwickeln würde, zu schade, um Fisch damit einzusauen …
-
Einige Agenturen haben vor einer Weile die Durchsetzung scharf geschaltet (was ok ist) und hier kommen die Einschläge (darunter auch bei Grünen KVs immer näher).
Und einiges davon trudelt hier ein.
Ein Screenshot von einem Artikel (insb. mit Beitragsbild) teilen ist keine (!) Gute Idee!
Und wie macht man das richtig? Oder einfach gar nicht machen?
-
... weswegen man diese ja verlinkt ...
"Auch Profis machen das (überall) ständig falsch."!
-
@coastgnu Müsste mal in einem Gerichtsprozess geklärt werden. Wenn die Illumination nicht an ist, kann sie auch kein Urheberrecht geltend machen
@AwetTesfaiesusScheinbar doch, die Installation ist ja zu sehen.
-
Und jemand findet einen alten Post von mir, der das auch falsch macht in 3, ... 2, ... 1, ...
@AwetTesfaiesus
"Nur wer frei von Sünde sei, werfe den ersten Stein..."
"ICH! ICH! GEBT MIR EINEN STEIN!!"(Walter Moers "Das kleine Arschloch")
-
@AwetTesfaiesus Jaja, seit wir in Verein eine Foto-Abmahnung haben, und das vor dem LG Hamburg verhandelt wird, ist klar, dass man eigentlich gar nix darf. Das LG Hamburg ist sogar der Meinung, ÄHNLICHE FOTOS vom gleichen Aussichtspunkt aus seien ebenfalls mitgeschützt (wir haben gar nicht das abgemahnte Foto, sondern ein ähnliches genutzt). Weil das Urheberrecht die Werkidee schützt, nicht nur das konkrete Werk.

Ja, so haben wir auch geguckt.
Jedenfalls fliegen jetzt auch bei Buchrezensionen die Cover raus. Denn die meisten Verlage sind US oder UK, dort ist das per fair use oder fair dealing erlaubt, bei uns gilt aber vom LG Hamburg ausgelegtes deutsches Recht, und da braucht man wohl immer für wirklich alles eine explizite Erlaubnis.
Schafft das rückstandslos ab!
ÄHNLICHE FOTOS vom gleichen Aussichtspunkt aus seien ebenfalls mitgeschützt
Hmm, hätte man da nicht ein Foto heranziehen können, was in ähnlicher Form von diesem Aussichtspunkt geschossen wurde... aber zeitlich VOR demjenigen, was das Urheberrecht beansprucht?
Zack, Prior Art, aus die Maus?
-
Und wie macht man das richtig? Oder einfach gar nicht machen?
@thijs_lucas @AwetTesfaiesus @DC4DD@sueden.social Darf ich denn den Link eines Artikels teilen, wenn ich die Quelle und das Erscheinungsdatum angebe? Da erscheint ja dann ebenfalls ein Vorschaubild. Das würde mich in dem Zusammenhang ebenfalls interessieren. Danke im Voraus für die Info

-
@coastgnu @AwetTesfaiesus Endet das künstlerische Urheberrecht nicht 70 Jahre nach dem Tod der Künstlerin/des Künstlers? Wie alt ist der Eiffelturm nochmal?
BTW. 70 Jahre.
Da fällt mir ein, 'Lex Mickey Mouse', Der Zeichentrick Film 'Steamboat Willy' drohte nach 70 Jahren das Urheberrecht zu verlieren. Was die Amerikaner dazu bewogen hat, ihr Copy-Right zu ändern. Wobei, anglikanisches Copy-Right und Urheberrecht sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe. -
@thijs_lucas @AwetTesfaiesus @DC4DD@sueden.social Darf ich denn den Link eines Artikels teilen, wenn ich die Quelle und das Erscheinungsdatum angebe? Da erscheint ja dann ebenfalls ein Vorschaubild. Das würde mich in dem Zusammenhang ebenfalls interessieren. Danke im Voraus für die Info

Das teilen von Links (aus denen dann die Vorschau geladen wird) halte ich für unproblematisch. Extra Quelle und Datum gebe ich auch nicht an (zumal das ja teils extrem viele wären).
-
Scheinbar doch, die Installation ist ja zu sehen.
Da gibt es eine besondere Regel in Frankreich, soweit ich mich erinnere.
-
Das teilen von Links (aus denen dann die Vorschau geladen wird) halte ich für unproblematisch. Extra Quelle und Datum gebe ich auch nicht an (zumal das ja teils extrem viele wären).
@AwetTesfaiesus
link ist ja Quelle. Und Datum deines Postes ist ja auch nachvollziehbar.
@fishhead_125 @thijs_lucas